Vorweggenommene Erbfolge
Unter dem Begriff vorweggenommene Erbfolge versteht man die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere (künftige) Erben.
Wesentliches Element des Vertrags zur vorweggenommenen Erbfolge ist der der Generationennachfolge.
Regelmäßig handelt es sich um einen Schenkungsvertrag, in welchem der Veräußerer auf den Erwerber erhebliche Vermögenswerte überträgt und sich dabei Rechte vorbehält, die seiner Versorgung dienen.
Häufig sind etwa der Vorbehalt eines Nießbrauchs für den Veräußerer, die Vereinbarung einer Rentenzahlungsverpflichtung des Erwerbers, oder die Übernahme einer Pflegeverpflichtung durch den Erwerber.
"Urtyp" des Vertrags zur vorweggenommenen Erbfolge ist der Hofübergabevertrag im landwirtschaftlichen Bereich. In diesem übernehmen die Kinder die Bewirtschaftung des Hofes. Die Eltern werden meist durch ein Altenteil abgesichert.