Vollmachtsbestätigung

Eine Vollmachtsbestätigung ist eine nachträgliche Bestätigung eines notariell beurkundeten Vertrags durch eine beim Vertrag nicht anwesende Person.

Bei Immobiliengeschäften bedarf die Vollmachtsbestätigung der notariellen Beglaubigung, eine nur schriftliche Vollmachtsbestätigung ist nicht ausreichend.

Im Beurkundungstermin muss eine Person für den nicht anwesenden Verkäufer oder Käufer aufgrund mündlich erteilter Vollmacht handeln (z.B. eine dritte anwesende Person oder auch der andere Vertragspartner) und der vertretene Vertragspartner bestätigt diese mündliche Vollmacht durch nachträgliche notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung.

Der Vorteil der nachträglichen Vollmachtsbestätigung ist, dass die vertretene Person den Vertrag, den sie bestätigen soll, genau im Wortlaut vor sich hat und somit genau weiß, was sie bestätigt.

Bei der nachträglichen Vollmachtsbestätigung wird der Vertrag erst wirksam, wenn die notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung dem beurkundenden Notar vorliegt.

Im Kaufvertrag ist meist geregelt, dass der Notar die Vollmachtbestätigung beim nicht anwesenden Vertragsteil einholt und das Vorliegen der Vollmachtsbestätigung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitteilt.