Tauschvertrag

Bei einem Tauschvertrag über Immobilien ist jeder Vertragsteil Eigentümer einer Immobilie. Die Immobilien werden dann im Wege eines Tauschvertags an den anderen Vertragsteil vertauscht.

Praktischer Anwendungsfall eines Tauschvertrags in der notariellen Praxis ist der Fall, dass einem Ehepaar sein Haus nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist und gerne in eine Eigentumswohnung mit Hausmeisterservice umziehen möchte. Demgegenüber steht das Paar, das in einer solchen Eigentumswohnung wohnt, dem diese Eigentumswohnung aber aufgrund der Geburt ihres Kindes und dem Wunsch nach einem weiteren Kind zu klein geworden ist.

Da im Normalfall beide Immobilien wertmäßig nicht genau gleich teuer sind, muss in den Tauschvertrag eine Ausgleichszahlung an den Vertragsteil aufgenommen werden, der die weniger teure Immobilie erhält.

Der Vorteil eines Tauschvertrags im Vergleich zu zwei getrennten Kaufverträgen liegt darin, dass die Notargebühren nur einmal nach dem Wert der höheren Tauschgabe berechnet werden und nicht zwei Mal wie bei zwei getrennten Kaufverträgen.

Die eine notarielle Gebühr für den Tauschvertrag wird dann unter den Vertragsschließenden nach den Werten der jeweiligen Tauschgabe aufgeteilt.

Grunderwerbsteuer beim Finanzamt entsteht hingegen für beide Vertragspartner in voller Höhe so, als ob getrennte Verträge vorliegen würden.