Scheidungsvereinbarung

Die notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung (manchmal auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) ist ein Vertrag zwischen Ehegatten, in welchem diese Regelungen für eine bevorstehende Scheidung treffen.

Vorteile der notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung:

  • Ehegatten können sich bereits nach einem Trennungsjahr scheiden lassen und müssen nicht die sonst geltende 3-jährige Trennungszeit abwarten
  • Ehegatten können sich mit nur einem Anwalt scheiden lassen, es muss nicht - wie bei einer streitigen Scheidung - jeder durch einen eigenen Anwalt vertreten sein.Dadurch werden die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt eingespart.Der Anwalt kann jedoch nur einen Ehegatten vertreten und nicht Anwalt beider Ehegatten sein. Die Ehegatten müssen sich deshalb einigen, wer sich anwaltlich vertreten lassen will und wer auf den Anwalt verzichtet.
  • Dadurch, dass die strittigen Punkte einvernehmlich vorab geregelt sind, ist der Geschäftswert sowohl beim Rechtsanwalt, als auch bei Gericht viel geringer, als wenn alle Punkte erst noch zwischen den Anwälten oder vor Gericht abgehandelt werden müssen.Dadurch werden die Kosten für die Scheidung insgesamt viel geringer.
  • Die Gebühren für eine notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung sind vergleichsweise gering.
  • Durch jede Regelung, die in der Scheidungsvereinbarung getroffen wird, wird das gerichtliche Verfahren vereinfacht und verkürzt.

Eine notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung ist nur möglich, wenn sich die Ehegatten einig sind bzw. bereit sind, sich zu einigen.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt achtet muss der Notar darauf achten, dass kein Ehegatte übervorteilt wird: Ein Notar ist aufgrund seines öffentlichen Amtes zu strikter Neutralität verpflichtet und muss gewährleisten, dass die Interessen beider Ehegatten ausreichend berücksichtigt werden.

In einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung sollten folgende Punkte geregelt werden:

  • Gegenseitige Einwilligung beider Ehegatten in die Scheidung
  • Vereinbarung von Gütertrennung
  • Regelung betr. die eheliche Wohnung
  • Regelung zur Verteilung des Hausrats
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens (Übernahme der Immobilie durch einen Ehegatten, Schuldübernahme, Trennung des Kapitalvermögens, usw.)
  • Regelung der Unterhaltszahlung und des Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern
  • Regelung zum Ehegattenunterhalt oder Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt
  • Regelung zum Versorgungsausgleich oder Verzicht auf den Versorgungsausgleich
  • gegenseitiger Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht