Patientenverfügung

Aktuell:

Der BGH hat in einem Urteil vom Juli 2016 die Patientenverfügung einer Frau für unwirksam erklärt, weil deren Inhalt zu ungenau war (AZ XII ZB 61/16).

Die von den NOTAREN IN KORNWESTHEIM beurkundete Patientenverfügung entspricht in vollem Umfang den Vorgaben des BGH. Dies gilt bereits für alle Patientenverfügungen, welche Frau Notarin Mudler-Joos für Sie seit März 2009 beurkundet hat.

Eine Änderung oder Ergänzung Ihrer Patientenverfügung ist somit nicht erforderlich.

Mit einer Patientenverfügung kann eine Person bestimmen, dass sie keine sterbensverlängernden Maßnahmen wünscht, z.B. durch Beatmungsmaschinen, künstliche Ernährung, usw., dass Schmerzmittel verabreicht werden zur Linderung der Schmerzen und dass sich das Leben in Würde und in der vertrauten Umgebung vollenden soll.

Mit einer Generalvollmacht allein kann der Bevollmächtigte die vorstehenden Dinge nicht bestimmen, da es sich hier um höchstpersönliche Entscheidungen handelt, die man nur selbst treffen kann. Nötig ist deshalb, dass eine Person selbst, solange sie noch geschäftsfähig ist, eine Patientenverfügung errichtet.

Wichtig bei einer Patientenverfügung ist, dass die Person jedes Jahr durch eine neue Unterschrift und durch ein neues Datum unter der Erklärung ihren Willen bestätigt. Ohne diese jährliche erneute Unterschrift kann es in der Praxis Probleme bei der Anerkennung einer bereits älteren Patientenverfügung geben.

Bei einer von den NOTAREN IN KORNWESTHEIM beurkundeten Patientenverfügung wird deshalb ein Unterschriftsblatt (oder auch mehrere) mit eingesiegelt, auf welchem Sie jedes Jahr erneut unterschreiben können.

Eine Patientenverfügung kann notariell beurkundet werden. Der Vorteil einer notariell beurkundeten Patientenverfügung ist neben dem rechtlich einwandfreien Inhalt, dass vom Notar schriftlich in der Urkunde bestätigt wird, dass der Unterzeichner am Tag der Errichtung der Patientenverfügung voll geschäftsfähig ist. Dadurch werden etwaige Zweifel in der Praxis von vornherein ausgeschlossen!

Eine notariell beurkundete Patientenverfügung kostet für alle Personen die Mindestgebühr von € 60,00 zzgl. 19% USt.