Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag über Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen) ist zwingend notariell zu beurkunden.

Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird der Käufer nicht sofort Eigentümer der Immobilie. Damit der Käufer Eigentümer werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss der Kaufpreis bezahlt sein, was der Verkäufer dem Notar schriftlich bestätigen muss.
  • Es muss die Grunderwerbsteuer bezahlt sein (seit 05.11.2011 5 % des Kaufpreises), was das Finanzamt dem Notar schriftlich bestätigt
  • Es müssen etwa erforderliche Genehmigungen oder Bescheinigungen beim Notar vorliegen, z.B. Verzichtserklärung der jeweiligen Gemeinde auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, ev. Verwalterzustimmung bei Eigentumswohnungen, ev. Sanierungsgenehmigung, wenn sich die Immobilie in einem Sanierungsgebiet befindet, oder andere Genehmigungen

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, legt der Notar den Vertrag zum Vollzug der Eigentumsänderung, einer etwaigen Löschung der Auflassungsvormerkung des Käufers und einer etwaigen Löschung von Grundschulden des Verkäufers dem Grundbuchamt vor und stellt für die Vertragschließenden die erforderlichen Anträge. Hierzu erhält der Notar im Kaufvertrag eine entsprechende Vollmacht.

Erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch durch das Grundbuchamt wird der Käufer Eigentümer.

Für die Zeit zwischen Kaufvertragserrichtung und Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch kann sich der Käufer im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Mit Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist der Käufer z.B. dagegen geschützt, dass der Verkäufer die Immobilie öfters verkauft oder in der Zwischenzeit noch Zwangshypotheken gegen den Verkäufer im Grundbuch eintragen werden oder beim Verkäufer das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch kostet eine Gebühr, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis der Immobilie richtet.

Der Käufer kann auch auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung verzichten, wenn er dem Verkäufer vertraut oder diesen kennt.