Grundschuldbestellung und Grundschuldlöschung

Eine Grundschuld ist eine abstrakte Sicherheit i.d.R. für eine Bank an einer Immobilie zur Sicherung eines bestimmten Kredits. Die Grundschuld wird als Belastung der Immobilie im Grundbuch eingetragen (Pfandrecht an der Immobilie).

Eine Grundschuldbestellung hat - je nach Formular der Bank - entweder in notariell beurkundeter oder in notariell beglaubigter Form zu erfolgen.

Bitte lassen Sie uns das Grundschuldformular Ihrer Bank am Besten vor dem Termin entweder per Fax oder mail zukommen, damit wir die Urkunde vorbereiten können.

Die Grundschuld wird zunächst in Höhe des Kredits bestellt. Wird der Kredit im Laufe der Zeit immer geringer und ist er irgendwann einmal ganz abbezahlt, steht die Grundschuld immer noch in voller Höhe im Grundbuch drin.

Als Eigentümer haben Sie nun zwei Möglichkeiten:

Sie können die Grundschuld löschen lassen.

Dazu müssen Sie sich von der Bank - am besten telefonisch - die Löschungsunterlagen besorgen und dann in notariell beglaubigter Form die Grundschuldlöschung beantragen. Ein rein schriftlicher Löschungsantrag ist leider nicht ausreichend.

Vorteil:

  • Die Grundschuld ist gelöscht, die Immobilie ist wieder lastenfrei.

Nachteil:

  • Die Grundschuld ist gelöscht und kann nicht mehr für die Absicherung eines neuen Kredits verwendet werden.

 

Sie können die Grundschuld stehen lassen.

Hier ist zunächst nichts zu veranlassen. Die Grundschuld steht dann nach wie vor in voller Höhe im Grundbuch drin, obwohl tatsächlich keine Schulden mehr bestehen.

Vorteile:

  • Wenn Sie (oder auch Ihre Kinder) irgendwann einmal für irgendeine neue Investition (z.B. Kauf einer Immobilie zur Kapitalanlage) einen Kredit brauchen, dann können Sie diese Grundschuld wieder verwenden.
  • Selbst wenn Sie den Kredit bei einer anderen Bank aufnehmen, kann die Grundschuld verwendet werden, sie wird dann an die neue Bank abgetreten.
  • Und selbst wenn Sie oder Ihre Erben die Immobilie irgendwann einmal verkaufen sollten, kann der Käufer die Grundschuld für seine Finanzierung verwenden.
  • Die Verwendung einer bereits vorhandenen Grundschuld spart Gebühren für die Bestellung und Eintragung einer neuen Grundschuld.

psychologischer Nachteil:

  • In Ihrem Grundbuch steht immer noch eine Grundschuld.

 

Empfehlung:
Lassen Sie eine Grundschuld, auch wenn sie abbezahlt ist, nicht löschen.