Erbauseinandersetzung

Eine Erbauseinandersetzung (auch Nachlassteilung genannt) ist ein Vertrag unter mehreren Miterben, in welchem diese den Nachlass des Erblassers auseinandersetzen.

Mit Tod einer Person geht deren Nachlass auf den oder die Erben über. Der Anfall an die Erben erfolgt von selbst, also ohne ausdrückliche Erklärung der Erben. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.

Durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag werden die in der Erbengemeinschaft befindlichen Gegenstände auf die einzelnen Miterben in deren Alleineigentum übertragen und dadurch die Erbengemeinschaft beendet.

Wenn sich Grundbesitz im Nachlass befindet, ist der Erbauseinandersetzungsvertrag zwingend notariell zu beurkunden.

Im Erbauseinandersetzungsvertrag können verschiedene Nachlassgegenstände auf verschiedene Erben übertragen werden. Auch möglich ist, dass ein Miterbe z.B. die Immobilie des Erblassers übernimmt und die anderen Miterben aus seinem Privatvermögen auszahlt, sofern der sonstige Nachlass des Erblassers zur gerechten Verteilung nicht ausreicht.