Ehevertrag
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Durch Ehevertrag, der sowohl vor der Eheschließung, als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden kann, können Ehegatten entweder den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifizieren oder als vertraglichen Güterstand den Güterstand der Gütertrennung oder den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren.
Der Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.