Ehebedingte Zuwendung

Eine ehebedingte Zuwendung ist eine Leistung des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten.

Gegenstand der Leistung kann z.B. eine Immobilie sein oder auch Geld oder Schmuck.

Grundsätzlich gilt, dass Zuwendungen unter Ehegatten keine Schenkungen sind. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten in aller Regel wegen der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgen und dieser dienen sollen.

Sie erfolgen also nicht "unentgeltlich", wie dies das Gesetz für eine Schenkung fordert, sondern gerade wegen der ehelichen Lebensgemeinschaft. Man bezeichnet sie daher als "ehebedingte Zuwendungen".

Auf solche ehebedingten Zuwendungen findet nicht das Schenkungsrecht Anwendung. Vielmehr werden unter bestimmten Voraussetzungen Sondervorschriften angewendet.

Die Thematik der ehebedingten Zuwendungen ist komplex und wurde durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geprägt.

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