Beurkundungen und Beglaubigungen

Sinn und Zweck der notariellen Beurkundung und Beglaubigung ist, durch Beratung und Aufklärung zu gewährleisten, dass der von den Parteien gewollte Inhalt und Erfolg eines Rechtsgeschäfts klar und deutlich, unmissverständlich und beweissicher in einer Urkunde festgehalten wird. Gleichzeitig soll der Unerfahrene vor Schaden geschützt werden. Dadurch soll ein späterer Streit zwischen den Parteien vermieden werden.

Typisches Merkmal der notariellen Beurkundung ist das wörtliche Vorlesen der gesamten Urkunde, bevor sie unterschrieben wird.

Sie können Ihren Notar frei auswählen, unabhängig von Ihrem Namen oder Wohnort oder der Lage Ihres Grundbesitzes.

    Arten der notariellen Urkunden

    Grundstücksgeschäfte:

    Vollmacht und Vollmachtsbestätigung:

    Patientenverfügung:

    Unterschriftsbeglaubigung:

    Familienrechtliche Vorgänge:

    • Ehebedingte Zuwendung unter Ehegatten
    • Ehevertrag
      • Vereinbarung von Gütertrennung
      • Vereinbarung von Gütergemeinschaft
      • Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft
    • Partnerschaftsvertrag bei unverheirateten Paaren
    • Scheidungsvereinbarung
      dann Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich
      • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
      • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich oder Versorgungsausgleichsverzicht
      • Unterhaltsvereinbarung oder Unterhaltsverzicht
      • Regelung bzgl. bestehender Versicherungen
      • Aufteilung des Hausrats
      • Regelung hinsichtlich der ehelichen Wohnung
    • Unterhaltsvereinbarung
      • Regelung über den Trennungsunterhalt bei Ehegatten
      • Regelung über den Kindesunterhalt
      • Regelung über den nachehelichen Unterhalt bei Ehegatten oder Unterhaltsverzicht
    • Adoption
      • Minderjährigenadoption
      • Sonderfall: Stiefkindadoption
      • Volljährigenadoption

    Gesellschaftsrechtliche Vorgänge:

    • GmbH-Gründung
    • Änderung von GmbH-Verträgen = Satzungsänderung
      • Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde;
        bei Änderung der Anschrift innerhalb derselben politischen Gemeinde benötigt man keine Satzungsänderung, hier ist vielmehr eine Handelsregisteranmeldung ausreichend
      • Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
      • komplette Satzungsneufassung
      • Änderungen sonstiger Satzungsbestimmungen
      • Änderung der Firma
    • Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen
    • Gründung von Unternehmergesellschaften haftungsbeschränkt (sog. Mini-GmbHs)
    • Beurkundung von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften
    • Umwandlung von Gesellschaften
    • Handelsregisteranmeldungen aller Art
      • Neugründung einer GmbH
      • Sitzverlegung, Änderung der Anschrift oder Änderung der Firma
      • Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
      • Bestellung oder Abberufung eines Prokuristen
      • Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers
      • Anmeldung eines Einzelkaufmanns
    • Unternehmensnachfolge
    • Regelungen zu BGB-Gesellschaften, z.B. Gründung oder
    • Anteilsübertragung
    • Vereinsregisteranmeldungen
    • Gründung einer Stiftung