Zentrales Testamentsregister (ZTR) in Berlin

Früher wurde die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen vom Notar über eine Benachrichtigungskarte per Post an das jeweilige Geburtsstandesamt eines Testierers gemeldet. War eine Person im Ausland geboren, erfolgte die Meldung an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Das Geburtsstandesamt hat das Datum der Urkunde sowie die Urkundennummer dem Geburtseintrag des Testierers beigeschrieben. Nach dem Tod des Testierers hat das Standesamt, welches den Tod protokolliert hat, das Geburtsstandesamt des Testierers benachrichtigt. Das Geburtsstandesamt hat daraufhin sämtliche Notare, die in dieser Sache Meldung gemacht hatten, vom Sterbefall benachrichtigt.

Seit 01.01.2012 hat das Zentrale Testamentsregister (ZTR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin seinen Betrieb aufgenommen.

Die Meldung des Notars erfolgt jetzt nicht mehr an das jeweilige Geburtsstandesamt, sondern zentral für alle Testierer an das Zentrale Testamentsregister. Die Meldung erfolgt nicht mehr per Post, sondern online.

Beim Zentralen Testamentsregister werden der Testierer und die Daten seiner Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) registriert. Nicht gespeichert wird der Inhalt der Verfügung. Die Gebühr für die Registrierung beträgt einmalig € 15,00 pro Testierer. Diese Gebühr stellt der Notar jedem Testierer in Rechnung und liefert sie einmal monatlich gesammelt an die Bundesnotarkammer ab.

Damit die Zuordnung zum richtigen Testierer zu 100% gewährleistet werden kann, ist die Angabe der Geburtsregisternummer erforderlich. Die Geburtsregisternummer steht in Ihrer Geburtsurkunde, aber auch in Ihrem Familienbuchauszug bzw. Stammbuch.

Bitte bringen Sie am deshalb Ihre Geburtsregisternummer gleich zum Termin mit!

Natürlich kann die Geburtsregisternummer auch nachgereicht werden.

Sämtliche schriftlichen Benachrichtigungskarten, die sich aus der Zeit vor 2012 bei den einzelnen Standesämtern befanden, wurden bis Ende 2016 im Zentralen Testamentsregister nachregistriert.

Nach dem Tod einer Person wird jetzt vom Sterbestandesamt das Zentrale Testamentsregister in Berlin benachrichtigt. Das Zentrale Testamentsregister prüft daraufhin die Einträge zum Sterbefall und benachrichtigt das zuständige Nachlassgericht von sämtlichen Verfügungen von Todes wegen und sonstigen Urkunden, die für die Erbfolge von Bedeutung sind. Dadurch können Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden.

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