Patientenverfügung

Der BGH hat in einem Urteil vom Juli 2016 die Patientenverfügung einer Frau für unwirksam erklärt, weil deren Inhalt zu ungenau war (AZ XII ZB 61/16).

Die von uns beurkundete Patientenverfügung entspricht in vollem Umfang den Vorgaben des BGH. Dies gilt bereits für alle Patientenverfügungen, welche Frau Notarin Mudler-Joos für Sie seit März 2009 beurkundet hat.

Eine Änderung oder Ergänzung Ihrer Patientenverfügung ist somit nicht erforderlich.

Das Gesetz verlangt keine Wiederholung Ihrer Unterschrift auf Ihrer Patientenverfügung.

Die Praxis zeigt jedoch, dass es bei bereits älteren Patientenverfügungen immer wieder Probleme gibt und diese von den Ärzten nicht ohne weiteres anerkannt werden.

Wir empfehlen deshalb unseren Kunden, die Patientenverfügung jedes Jahr mit neuem Datum neu zu unterschreiben.

Bei einer von uns beurkundeten Patientenverfügung wird deshalb gleich ein Unterschriftsblatt (oder auch mehrere, je nach Ihrem Alter) mit eingesiegelt, auf welchem Sie jedes Jahr erneut unterschreiben können.

Wenn Sie ein solches Unterschriftsblatt benötigen, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir schicken Ihnen gerne eines zu.

Ihre jährliche Unterschrift muss nicht notariell bestätigt werden, vielmehr reicht es aus, wenn Sie Ihre Patientenverfügung bei sich zu Hause unterschreiben.

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