Notariatsreform zum 01.01.2018

In Baden-Württemberg gab es bis zum 31.12.2017 beamtete Notarinnen und Notare im Landesdienst, weiter Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung (sog. Nurnotare), außerdem Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare.

Dies war in ganz Deutschland einmalig. In allen anderen Bundesländern gab und gibt es ausschließlich die Nurnotare.

Die gerichtlichen Tätigkeiten eines beamteten Notars im Landesdienst (Nachlassgericht, Betreuungsgericht und Grundbuchamt) werden in den anderen deutschen Bundesländern vom Amtsgericht wahrgenommen.

Durch Bundesgesetz vom 15. Juli 2009 wurde eine Reform des baden-württembergischen Notariatswesens festgelegt.

Wesentliche Inhalte dieser Reform sind, dass zum Stichtag 1. Januar 2018

  • alle staatlichen Notariate aufgelöst wurden,
  • die seither dort bestehenden Zuständigkeiten als Nachlassgericht und Betreuungsgericht auf die Amtsgerichte und als Grundbuchamt auf die neu gebildeten Grundbuchämter übergegangen sind;
  • die Nachlassakten und die Betreuungsakten des Notariats Kornwestheim jetzt beim Amtsgericht Ludwigsburg geführt werden;
  • das Grundbuch für Kornwestheim jetzt beim Grundbuchamt Waiblingen geführt wird;
  • die Grundakten des Grundbuchamts Kornwestheim jetzt im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim eingelagert sind;
  • ein Teil der Notarinnen und Notare im Landesdienst auf eigenen Antrag aus dem Beamten­verhältnis ausgeschieden und Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung geworden sind,
  • diejenigen Notarinnen und Notare, die nicht in die Freiberuflichkeit wechseln wollten, den Amtsgerichten zugeordnet sind und ihre frühere Beurkundungsbefugnis verloren haben.

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ein Standortkonzept der künftigen Amtssitze der Nurnotare in Baden-Württem­berg erarbeitet.

Dieses Konzept besagt, dass 246 freiberufliche Notarstellen an 139 Standorten neu gebildet wurden.

In Kornwestheim wurden zwei neue freiberufliche Stellen eingerichtet.

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