Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim

Telefonnummer des Grundbuchzentralarchivs:

07154 / 17820 100

Im Grundbuchzentralarchiv im Salamanderareal in Kornwestheim werden zentral sämtliche Grundakten aus Baden-Württemberg aufbewahrt.

Die Grundbücher in Baden-Württemberg werden bereits elektronisch geführt.

Künftig können auch die Grundakten, die die dazugehörigen Urkunden enthalten, wie z.B. Kaufvertrag, Grundschuldbestellungsurkunde, Nachweis über die Erbfolge, Löschungsunterlagen, usw. elektronisch geführt werden.

Die bisherigen Grundakten sind und bleiben Papierakten, die sich zu jedem Grundbuch beim bisherigen jeweiligen Grundbuchamt befanden.

Im März 2012 wurde in Kornwestheim das Grundbuchzentralarchiv eröffnet.

Die Anlieferung der Grundakten ins Grundbuchzentralarchiv hat mit den Grundbuchämtern rund um Offenburg begonnen.

Am 29. Juli 2014 wurden erstmals Grundakten aus dem württembergischen Landesteil im Grundbuchzentralarchiv angeliefert und zwar aus dem bisherigen Grundbuchamt Heilbronn.

Seit Ende 2017 sind alle Papier-Grundakten (ca. 16 Millionen Stück) von allen 654 Grundbuchämtern in Baden-Württemberg zentral im ehemaligen Salamander-Areal in Kornwestheim auf einer Fläche von rund 19.000 Quadratmetern und einer Länge von 182 Regalkilometern eingelagert.

Die Papierakten in Kornwestheim können vom Grundbuchzentralarchiv nachträglich digitalisiert werden, was im Bedarfsfall auch vorgenommen werden soll.

Eine Akte, die sowohl Papierdokumente, als auch nachträglich eingescannte elektronische Dokumente enthält, nennt man "Hybridakte".

Ein systematisches Einscannen aller Urkunden aller Akten soll nicht erfolgen.

Das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim wird der größte Archivstandort in ganz Deutschland sein!

Von dort erhalten auskunftsberechtigte Privatpersonen, die neuen eingerichteten Grundbuchämter, und auch Notare Zugriff auf die benötigten Unterlagen.

Eine Einsicht in die gesamte Grundakte ist entweder beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim oder bei den grundbuchführenden Amtsgerichten möglich, wohin die Grundakte verschickt werden kann.

Auch Gemeinden haben die Möglichkeit, Einsichtsstellen in das elektronische Grundbuch und in die künftige elektronische Grundakte einzurichten.

Auch Notare können das elektronische Grundbuch und künftig auch Urkunden aus der elektronischen Grundakte online abrufen.

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