Gleichstellung nichtehelicher Kinder für Erbfälle ab 29.05.2009
Nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren sind, waren nach früherem Recht mit ihren Vätern rechtlich nicht verwandt und dadurch auch nicht gesetzlich erbberechtigt.
Dies wurde durch eine Gesetzesänderung wie folgt geändert:
Nichteheliche Kinder sind unabhängig von ihrem Geburtsdatum mit ihren Vätern verwandt und dadurch auch gesetzlich erbberechtigt. Bei Enterbung der nichtehelichen Kinder steht diesen ein Pflichtteilsanspruch in Geld zu in Höhe des Werts der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend für Erbfälle ab 29.05.2009.