Gleichgeschlechtliche Ehe
Seit Oktober 2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare miteinander die Ehe schließen.
Damit sind gleichgeschlechtliche Paare den Ehegatten in allen Punkten gleichgestellt:
- Der Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibetrag beträgt € 500.000,00.
- Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung von Immobilien nicht an.
- Beamte erhalten den "Verheiratetenzuschlag".
- Das Paar kann gemeinsam ein Kind adoptieren.