Gleichgeschlechtliche Ehe

Seit Oktober 2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare miteinander die Ehe schließen.

Damit sind gleichgeschlechtliche Paare den Ehegatten in allen Punkten gleichgestellt:

  • Der Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibetrag beträgt € 500.000,00.
  • Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung von Immobilien nicht an.
  • Beamte erhalten den "Verheiratetenzuschlag".
  • Das Paar kann gemeinsam ein Kind adoptieren.
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